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Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. „Zwar gibt es 2021 kein rundes Jubiläum zu feiern – aber an den Geburtstag unserer Verfassung darf man aus guten Gründen jedes Jahr erinnern“, erklärte der Vorstand der Deutschen Gesellschaft e. V. in einer Stellungnahme. „Seit 72 Jahren ist das Grundgesetz das Fundament unserer Demokratie. Es hat sich nicht nur in der Vergangenheit bewährt, sondern auch eine stetige Weiterentwicklung vollzogen, um den Herausforderungen der Gegenwart gerecht zu werden. Erst kürzlich hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz gezeigt, wie zeitgemäß unsere Verfassung ist.“

Mit Beschluss vom 24. März 2021 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Der Gerichtsbeschluss verpflichtete die Bundesregierung, mit einer Novelle des Klimaschutzgesetzes sicherzustellen, dass unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen vorgebeugt wird.

1994 wurde der Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz festgeschrieben, auf den sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezieht. In Artikel 20a ist seither festgelegt, dass der Staat „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ durch Gesetz und Recht zu schützen habe.

 

 

23.05.2021

 
 
 

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